Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Erbringung von Dienst- und Werkleistungen der WD IT & Systemberatung– Wilfried Decker 

(Stand 01.08.2015)

§ 1 Grundsätze

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rahmenbedingungen für die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen durch die WD IT & Systemberatung – Wilfried Decker, im Folgenden Auftragnehmer genannt.
(2) Die konkreten Parameter des jeweiligen Auftrags wie beispielsweise der zeitliche Umfang, Ort und Art der Durchführung sowie Vergütung werden mittels eines vom Auftragnehmer abgegebenen Angebots oder einer vom Auftraggeber aufgegebenen Bestellung mit dem Auftragnehmer vereinbart.

§ 2 Erbringung der Leistung

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Auftrag mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen. Dabei wird der Auftragnehmer die allgemein anerkannten Regeln und die im jeweiligen Einzelfall spezifisch geltenden Standards und Verfahrensweisen beachten. Dies gilt auch für die vom Auftragnehmer eingesetzten eigenen Mitarbeiter.
(2) Kann der Auftragnehmer einen vereinbarten Termin nicht einhalten bzw. treten sonstige Probleme auf, so hat er den Auftraggeber darüber unverzüglich zu informieren.
(3) Sämtliche Investitionen die nötig sind um den Auftrag durchzuführen (Mitarbeiter, Hardware, Software, etc.) wird der Auftragnehmer selbst und auf eigene Rechnung tätigen und somit für die Realisierung des Auftrags grundsätzlich eigene Mitarbeiter und Arbeitsmittel einsetzen.
(4) Erbringt der Auftragnehmer trotz Bestätigung der Bestellung seine Leistung nicht, so verpflichtet er sich grundsätzlich zur Zahlung einer Konventionalstrafe von 10.000,00 EUR. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, einen weitergehenden Schadensersatz geltend zu machen.
(5) Alle Zeichnungen, Pläne, Berichte und andere Dokumente, die der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungserbringung erstellt, sind Eigentum des Auftraggebers. Das gleiche gilt, wenn und soweit der Auftragnehmer seine Leistungen über eine eigene EDV erbringt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese Unterlagen nach Beendigung des Auftrags dem Auftraggeber zurückzugeben. Wenn und soweit der Auftragnehmer Daten über seine eigene EDV gespeichert hat, sind diese nach Durchführung des Auftrags nachweisbar zu löschen. Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattet, die Ausführungsunterlagen anderweitig zu verwenden oder zu veröffentlichen.

§ 3 Vergütung

(1) Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber für die Erbringung seiner Leistung eine Vergütung, die im Rahmen des jeweiligen Angebots/der jeweiligen Bestellung vereinbart wird.
(2) Der Auftraggeber hat das Recht, eine Bestellung mit einer Frist 4 Wochen zum Monatsende zu stornieren, sofern die Grundlage der Bestellung entfällt, was insbesondere bei Kündigung durch den Kunden des Auftraggebers der Fall ist. Das Recht des Auftragnehmers auf Zahlung der Vergütung für bereits im Rahmen der Bestellung getätigte Leistungen bleibt davon unberührt.

§ 4 Übergabe und Abnahme bei Werkleistungen

(1) Ausschließlich für den Fall, dass der Auftragnehmer Werkleistungen gemäß §§ 631 ff BGB zu erbringen hat, berichtet er dem Auftraggeber in regelmäßigen Zeitabständen über den Fortgang der Arbeit. Weiterhin wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Fertigstellung von vereinbarten Teilleistungen und der Gesamtleistung jeweils unverzüglich anzeigen.
(2) Der Auftraggeber bzw. dessen Kunde wird die Leistung unverzüglich prüfen. Sie gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von dreißig Tagen nach Anzeige der Fertigstellung schriftlich die von ihm festgestellten Mängel mitteilt. In diesem Fall wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Nachfrist zur Mängelbeseitigung setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, die Nachbesserung durch den Auftragnehmer abzulehnen und auf Kosten des Auftragnehmers die Ersatzvornahme durchzuführen.
(3) Auf Wunsch beider Parteien können auch Teilabnahmen stattfinden, die schriftlich zu vereinbaren sind. Gleiches gilt für Vereinbarungen abweichender Übergabe- und Abnahmebestimmungen einzelner Leistungen. Vorbehalte bei der Abnahme wegen bekannter Mängel müssen ebenfalls schriftlich erfolgen.

§ 5 Geheimhaltung

(1) Über alle Geschäftsangelegenheiten im Zusammenhang mit diesen AGB sowie alle Informationen und Unterlagen, die dem Auftragnehmer im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, die ihm zur Verfügung gestellt bzw. sonst bekannt werden, hat der Auftragnehmer sowohl während der Dauer als auch nach Beendigung der Bestellung Stillschweigen zu bewahren, was sich auch auf Informationen und Unterlagen des Kunden des Auftraggebers bezieht.
(2) Die in Abs. 1 genannten Verpflichtungen gelten auch für den Auftraggeber.
(3) Im Falle der Verletzung der in Abs. 1 geregelten Geheimhaltungspflicht beträgt die Konventionalstrafe für jeden Fall einer Zuwiderhandlung 10.000,00 EUR. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Geheimhaltungspflicht werden dadurch nicht berührt.

§ 6 Loyalitätsverpflichtung

(1) Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichtet sich, weder unmittelbar noch mittelbar, Angestellte, geschäftsführende Partner, freie Mitarbeiter oder sonstige Vertragspartner abzuwerben und ein Anstellungsverhältnis, freies Mitarbeitsverhältnis oder sonstiges Vertragsverhältnis mit diesen zu begründen. Dies gilt auch für eine entsprechende Abwerbung zugunsten Dritter. Diese Verpflichtung gilt während der Dauer des jeweiligen Projektauftrags und nach Beendigung für die Dauer von einem weiteren Jahr. Im Falle der Zuwiderhandlung ist eine Konventionalstrafe in Höhe von 10.000,00 EUR fällig.

§ 7 Schutzrechte

(1) Auftraggeber und Auftragnehmer sind sich darüber einig, dass alle im Zusammenhang mit der Durchführung von Einzelaufträgen entstehenden Urheber-, Patent-, und Warenzeichenrechte sowie sonstige geistige und/oder gewerbliche Schutzrechte dem Auftraggeber zustehen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Wenn und soweit derartige Rechte nicht in vollem Umfang auf den Auftraggeber übertragen werden können, räumt der Auftragnehmer hiermit diesem ein kostenloses ausschließliches Nutzungsrecht ein.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für sich und seine Mitarbeiter bei vorsätzlichem bzw. grob fahrlässigem Verhalten für alle beim Auftraggeber oder dessen Kunden entstehenden Schäden.

§ 9 Datenschutz

(1) Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG); ihnen ist bekannt, dass es nach diesem Gesetz untersagt ist, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekanntzugeben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Auftragnehmer und Auftraggeber ist auch bekannt, dass Verstöße gegen das BDSG mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.
(2) Auftragnehmer und Auftraggeber werden auch alle ihre Mitarbeiter auf das Datengeheimnis schriftlich verpflichten.

§ 10 Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)

(1) Der Auftragnehmer versichert dem Auftraggeber für die von ihm als Arbeitnehmer eingesetzten Mitarbeiter die Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLog) einzuhalten.
(2) Soweit der Auftraggeber wegen Verstoßes des Auftragnehmers gegen die Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) seiner Mitarbeiter haftbar gemacht wird, stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von dem insoweit entstehenden finanziellen Schaden frei.

§ 11 Allgemeine Bestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
(2) Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist grund­sätzlich ausgeschlossen.
(3) Diese AGB sowie die darauf basierenden Angebote bzw. Bestellungen unterliegen ausschließlich und unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Als Gerichtsstand gilt – soweit zulässig – Frankfurt am Main.

Hier können Sie die AGBs downloaden:  [icon image=“fa-file-pdf-o“ character=““ size=“small“ cont=“no“ float=““ color=“standard“]